RHÖNFINANZ GEISA


Lexikon - Anzahl von Sitzungen für die psychologische Soforthilfe

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Anzahl von Sitzungen für die psychologische Soforthilfe

Benötigt die versicherte Person nach einem Schockereignis psychologische Soforthilfe, so werden durch den Versicherer die Kosten für eine vertraglich festgesetzte Anzahl von Sitzungen übernommen.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Rhönfinanz
Wiesenfelder Str.4
36419 Geisa
mehr...