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Lexikon - Direktversicherung

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Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung wird zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen ein Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung oder Librentenversicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen.
Bedingung ist unter anderem, dass der Versicherungsschutz mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen bleibt.
Der maximale Beitrag beträgt 1752 Euro im Jahr. Steuern (20%) zahlt eigentlich der Arbeitnehmer - aber auch diese Zahlungen kann der Arbeitgeber übernehmen.

Betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung
Sachkundeprüfung

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