RHÖNFINANZ GEISA


Lexikon - Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

Kommt es bei einem Unfall zu besonders schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, schwere Verbrennungen usw.) wird eine Sofortleistung, in der Regel die Höhe der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt.

Die endgültige Invaliditätsleistung wird frühstens in 12 Monaten geleistet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Rhönfinanz
Wiesenfelder Str.4
36419 Geisa
mehr...