Nicht jeder Vermittler muß die Sachkundeprüfung ablegen. Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt: 1. Abschlusszeugnis a) eines
mehr...Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.
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