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Lexikon - Befreiung von der Sachkundeprüfung

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Befreiung von der Sachkundeprüfung

Nicht jeder Vermittler muß die Sachkundeprüfung ablegen. Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt: 1. Abschlusszeugnis a) eines  mehr...

Sachkundeprüfung

Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.  mehr...

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